Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

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HiltruD ist zur Zeit in der Werkstatt

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für “Hiltrud - Dein Lastenrad für Hiltrup” - ein Projekt der Stadtteiloffensive Hiltrup e.V.

„Hiltrud - Dein Lastenrad für Hiltrup“ ist ein kostenloses Angebot, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und fördern und stellen deshalb jeder Person das Lastenrad „Hiltrud“ zeitlich begrenzt zur Verfügung. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit Hiltrud umzugehen, damit Hiltrud so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen kann.

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren “Fahrrad”) von dem eingetragenen Verein Stadtteiloffensive Hiltrup e.V. in Münster (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte Nutzer (im Weiteren als “Nutzer” bezeichnet). Aus Gründen der Vereinfachung des Textes wird die männliche Form „Nutzer“ gewählt, die jedoch für alle Formen (w/m/d) Geltung haben soll.

Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des/der auf der Homepage des Projekts “HILTRUD- Dein Lastenrad für Hiltrup” www.hiltrud.bike genannten Fahrrades erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Reservierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes (Verein und Ausleihstation) verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. 

Benutzungsregeln

Jeder Nutzer ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Eine Weitergabe des Rades an Dritte darf nur mit ausdrücklicher vorheriger Einverständniserklärung der Anbieterin erfolgen. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch den Nutzer zu prüfen, der hierfür während der Nutzungszeit ausschließlich selbst verantwortlich ist. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen. Das Fahrrad ist immer an einem ortsfesten Gegenstand mit dem ausgehändigten Schloss anzuschließen (z.B.Laternen, Fahrradständer), sodass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch auch bei kurzer Abwesenheit des Nutzers. Sollte es dennoch entwendet werden oder abhanden kommen, wird der Nutzer dies unverzüglich bei der Polizei anzeigen und die Anbieterin kontaktieren. Ist in direkter Absprache mit der Anbieterin eine mehrtägige Nutzung erlaubt worden, ist das Fahrrad über Nacht in einem verschlossenen, nicht einsehbarem Unterstand (z. B. Garage oder Keller) abzustellen und abzuschließen. Der Nutzer haftet andernfalls für den Verlust.

Haftung

Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Die Anbieterin haftet nicht für eine Unmöglichkeit, Verzögerung u.ä. des Ausleihens, wenn diese durch höhere Gewalt oder Umstände eingetreten ist, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzieller oder tatsächlicher) Nutzer glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Verbesserungsvorschläge o.ä.), dann schreib uns eine Mail an hiltrud@stadtteiloffensive.de. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so einfach, günstig und nachhaltig wie möglich zu gestalten.